Sterbeversicherung (Sterbegeld)

Leistungsumfang

Bereitstellung des Bestattungsservices.
Bei Eintritt des Todes der versicherten Person garantiert diese Deckung die Betreuung, Erledigung der Formalitäten und Leistungen des vertraglich abgeschlossenen Bestattungsservices wie sie in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen der Police genannt sind.
Ergänzende oder ausgleichende Leistung.
Die ergänzende oder ausgleichende angepasste Leistung gehört zum obligatorischen Vertragsabschluss und entspricht zwischen 5% und 20% der vereinbarten Summe, mit dem Ziel, evtl. bestehende Abweichungen zwischen der abgeschlossenen Summe und den tatsächlich entstandenen Kosten zu vermeiden.
Die Police ERGO Protección Familiar wird jährlich um 2% der Versicherungssumme aufgewertet, damit der größte Teil des Kostenanstiegs in den Serviceleistungen abdeckt ist.
Überführung – Freie Wahl des Bestattungsortes.
DKV Seguros verpflichtet sich, die Kosten der Herrichtung, der Beisetzung und der Überführung von jedem Ort bis zum durch die Familie gewählten Bestattungsort in Spanien zu ersetzen.
Überführung – Rückführung ins Heimatland.
Im Falle des Todes einer versicherten Person aus dem Ausland, der in Spanien resident ist, kümmert sich DKV Seguros auf Antrag der Angehörigen um die Formalitäten und Kosten der Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort auf spanischen Boden bis zum nächstgelegenen internationalen Flughafen des Beisetzungsortes im Heimatland.
Im Fall der Rückführung besteht für eine Begleitperson Anrecht auf ein Hin- und Rückreiseticket vom Heimatland nach Spanien oder umgekehrt.
Familiäre Unterstützung.
ERGO Protección Familiar stellt nach dem Tod einen entsprechenden Service zur Verfügung und kümmert sich um alle notwendigen Vorkehrungen, damit eine vertragsgerechte Erfüllung gewährleistet wird. Diese Deckung beinhaltet alle Maßnahmen zur Beschaffung und Bearbeitung der offiziell erforderlichen Dokumente nach dem Ableben der versicherten Person.
Rechtsberatung.
Telefonischer Beratungsservice, bei dem Sie ein Anwalt im Hinblick auf die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über die Tragweite Ihrer Privatrechte berät. Zugleich ist jede telefonische Rechtsberatung in Zusammenhang mit dem Tod einer versicherten Person eingeschlossen.
Psychologische Unterstützung.
Diese Deckung hat zum Ziel, den Komplikationen vorzubeugen, die durch den Tod eines in der Police versicherten Familienangehörigen hervorgerufen werden, die Risikofaktoren zu kontrollieren, den Trauerphasen zuvor zu kommen, praktische Hilfe den Angehörigen des Verstorbenen anzubieten, die Emotionen und die Fähigkeit Denkweisen zu identifizieren und ein angepasstes Verhalten zu fördern.